Identifikation über Verimi
Um die Einrichtung Ihres Abrechnungskontos bei uns abschließen oder einen HVZ-Antrag bearbeiten zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Identität unseres Vertragspartners entsprechend des Geldwäschegesetzes (GWG) eindeutig festzustellen.
Hierzu können Sie bei unserem Partner Verimi eine kostenlose GWG-konforme Identifikation durchführen und das kostenlose Verimi-Wallet erstellen. Die Identifizierung kann hierbei über unterschiedliche Verfahren (VideoIdent, Bundespersonalausweis mit Online-Funktion, BankIdent) durchgeführt werden.
Nachfolgend haben wir Ihnen Hinweise und häufige Fragen zu diesem Prozess zusammengestellt, damit die Identifikation so einfach und problemlos wie nur möglich durchgeführt werden kann.
Wofür sind die beiden DataMatrix-Codes auf meiner Rechnung?
Mit den auf der Rechnung angedruckten DataMatrix-Codes (im allgemeinen Sprachgebrauch QR-Codes) unterstützen wir die Möglichkeit, dass Rechnungsempfänger die Rechnung papierlos über die Einreichungs-App ihrer privaten Krankenversicherungen per Smartphone oder Tablet zur Erstattung einreichen können. Diese komfortable Funktion spart den Patienten der über uns abrechnenden Ärzten zudem Zeit und eigene Portokosten. Die hierfür notwendigen Apps werden derzeit bereits von vielen privaten Krankenversicherungen kostenlos angeboten. Wir haben Ihnen eine Übersicht der uns bekannten privaten Krankenversicherungen mit deren Apps zusammengestellt.
Über die auf der Rechnung angedruckten DataMatrix-Codes ist Ihre Versicherung in der Lage, die verschlüsselten Rechnungsdaten digital bei uns abzurufen - egal ob Sie Ihre Rechnung per Post oder App einreichen. Dieser digitale Abruf vereinfacht dabei die Bearbeitung Ihrer eingereichten Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung und beschleunigt somit das Erstattungsverfahren. Darüber hinaus werden Fehler bei Ihrer Krankenversicherung vermieden, die z.B. durch manuelle Eingabe oder das Einscannen Ihrer Rechnung bei der Versicherung entstehen können.
Der auf unseren Rechnungen angegebene eP-Code enthält eine eindeutige Rechnungs-ID, über die diese Rechnung eindeutig für das Abrufverfahren identifiziert wird. Zudem ist dort ein Schlüssel enthalten, der zum Entschlüsseln der abgerufenen Daten benötigt wird.
Die abrufbaren Daten enthalten bewusst keinerlei personenbezogenen Daten der Rechnungen. Die personenbezogenen Daten werden zum zusätzlichen Schutz nur über den als gesondert auf der Rechnung gedruckten eA-Code bereitgestellt. Der eA-Code enthält daher verschlüsselt die auf der Rechnung angedruckten personenbezogenen Daten – dies sind der Rechnungsempfänger mit seiner Anschrift, die behandelte Person mit seinem Geburtsdatum und unter Umständen eine Verwandtschaftsangabe zwischen beiden Personen (z.B. „Sohn“). Erst nach einem erfolgreichen Abruf und einer erfolgreichen Entschlüsselung der Leistungsdaten der Rechnung steht der notwendige Schlüssel zur Entschlüsselung der personenbezogenen Daten des gesonderten eA-Codes zur Verfügung. Somit ist gewährleistet, dass immer ein erfolgreiches Zusammenspiel aus verschiedenen Übertragungskanälen, das Vorhandensein der Papierrechnung und die Extraktion aller notwendigen Schlüssel vorliegen muss, um ein digitales Abbild der papiergebundenen Rechnung zu erhalten.
Die Rechnungsdaten können daher auch nur abgerufen werden, sofern Sie Ihre Rechnung mit beiden DataMatrix-Codes per Post oder per App an eine für das Verfahren legitimierte Krankenversicherung einreichen. Das digitale Abbild der Rechnung enthält selbstverständlich auch nur die Daten, die Sie auch auf der papiergebundenen Rechnung finden.
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