Identifikation über Verimi
Um die Einrichtung Ihres Abrechnungskontos bei uns abschließen oder einen HVZ-Antrag bearbeiten zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Identität unseres Vertragspartners entsprechend des Geldwäschegesetzes (GWG) eindeutig festzustellen.
Hierzu können Sie bei unserem Partner Verimi eine kostenlose GWG-konforme Identifikation durchführen und das kostenlose Verimi-Wallet erstellen. Die Identifizierung kann hierbei über unterschiedliche Verfahren (VideoIdent, Bundespersonalausweis mit Online-Funktion, BankIdent) durchgeführt werden.
Nachfolgend haben wir Ihnen Hinweise und häufige Fragen zu diesem Prozess zusammengestellt, damit die Identifikation so einfach und problemlos wie nur möglich durchgeführt werden kann.
Was ist die 2-Faktorauthentifizierung (2FA) bei Verimi und muss ich diese nutzen?
Für eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) werden grundsätzlich zwei Faktoren abgefragt, um die Identität eines Nutzers festzustellen.
Der erste Faktor ist meist das Wissen, also welches Passwort zum Account gehört. Der zweite Faktor kann dann eine PIN-Eingabe sein, die man zusätzlich auf einem verknüpften Mobilgerät (zum Beispiel Smartphone oder Tablet) vornimmt. Bei korrekter Eingabe hat die Nutzer damit in einem zweiten Schritt bewiesen, dass er Inhaber des verbundenen Endgeräts (2-Faktor-Gerät / Sicherheitsgerät) ist.
Alternativ kann man dazu bei geeigneten Geräten den Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung nutzen (Touch-ID/Face-ID). Mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA), die Verimi für sensible Nutzerdaten fordert, entsteht deutlich mehr Sicherheit, als sie mit einem einzigen Passwort gegeben wäre.
Grundlegend dient die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) daher dazu, die Sicherheit Ihres Verimi-Accounts zu erhöhen. Sobald Sie ein Personaldokument (z.B. Personalausweis) in Ihrem Verimi-Account hinterlegt haben, ist es zwingend notwendig, dass die 2FA aktiviert ist.
Sie können jedoch in den Einstellungen festlegen, ob und bei welchen Vorgängen die 2FA aktiviert/deaktiviert sein soll. So ist die 2FA beispielsweise für die Anmeldung und Datenübertragung optional, unabhängig davon, ob Sie ein Personaldokument in Ihrem Verimi-Account hinterlegt haben oder nicht.
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