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Infothek GOÄ

Infothek GOÄ

Finden Sie in der Infothek der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kompaktes Wissen rund um das Thema Privatabrechnung.

Profitieren Sie z.B. von Tips zur Abrechnung bestimmter GOÄ-Ziffern oder Ziffernempfehlungen zur GOÄ-konformen Abrechnung ärztlicher Leistungen.

Alles kompetent, seriös und praxisgerecht zusammengestellt.

GOÄ-Tipp: Abrechnung der GOÄ-Nummer 1 und 3

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Behandlungsfall GOÄ

Als Behandlungsfall in der GOÄ gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweiligen ersten Inanspruchnahme des Arztes. Eine Neuerkrankung, auch innerhalb dieses Zeitraumes, stellt ebenfalls einen neuen Behandlungsfall dar, jedoch sollte diese zwingend in der Rechnung kenntlich gemacht werden. Weiterhin besteht ein neuer Behandlungsfall bei derselben Erkrankung, wenn sich Monat und Tag...

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GOÄ-Tipp: Abrechnung der GOÄ-Nummer 3

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Leistungslegende: Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher.

Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mind. 10 Min.) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach den Nummern  Nummern 5, 6, 7, 8, 800 und 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.

Die erste Bedingung für die Berechnung der Nummer 3 ist demnach der...

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