Mehrfachberechnung der GOÄ-Ziffer 3 „bei ausschließlicher telefonischer Beratung“ nicht weiter verlängert
Die Möglichkeit der mehrfachen Berechnung der GOÄ-Ziffer 3 für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie durch die gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer (BÄK), der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder wurde nicht weiter verlängert. Die Gültigkeit dieser Analogabrechnungsempfehlung endet somit am 30.06.2021.
Die Mehrfachberechnung der GOÄ-Ziffer 3 bei ausschließlicher telefonischer Beratung (je vollendete 10 Minuten) ist durch die ausgebliebene Verlängerung der Analogabrechnungsempfehlung somit nur bis zum 30.06.2021 möglich. Voraussetzungen hierfür sind,
- dass das Aufsuchen des Arztes/Therapeuten pandemiebedingt nicht möglich bzw. zumutbar ist,
- eine Videosprechstunde nicht durchführbar ist und
- die dringlich erforderliche Versorgung auf keine andere Weise möglich ist.
Details zu dieser Analogabrechnungsempfehlung finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer (BÄK)