Ihre Praxis-Internetseite – DSGVO-konform umgesetzt
Im Mai 2018 trat die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Viele Ärztinnen und Ärzte waren aufgrund des Vorgabenkatalogs verunsichert und haben vorsichtshalber ihre Internetseite aus dem Netz genommen. Für viele Menschen ist die Internetseite im digitalen Zeitalter der erste Kontakt zu einem Unternehmen oder einer Praxis, sie fungiert sozusagen als Visitenkarte und vermittelt einen ersten Eindruck. Allein schon deshalb sollten Sie Ihre Website auch weiterhin pflegen. Und: Viele Grundsätze des Datenschutzrechtes bleiben sogar gleich, nicht alles hat sich geändert. Wir haben Ihnen ein paar wesentliche Änderungen zusammengestellt:
- Das Einverständnis einer Person zur Datenerhebung muss gegeben werden. Um das Einverständnis einzuholen, empfiehlt sich die Einbindung einer Check-Box, die vom Nutzer selbst aktiviert werden muss.
- Sollte Ihre Internetseite die Möglichkeit zu einer Newsletter- Anmeldung bieten, gibt es spezielle DSGVO-Richtlinien, wie z. B. das Recht auf Widerspruch der Einwilligung. Dies lässt sich relativ problemlos einbinden.
- Das Impressum sollte DSGVO-konform sein. Dazu müssen bestimmte Pflichtangaben vorhanden sein. Dies lässt sich mit wenig Aufwand überprüfen.
Falls bei Ihnen Unsicherheit bezüglich der Einbindung der Richtlinien auf Ihrer Website besteht, empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einer Marketingagentur oder einem Datenschutzbeauftragen, um Hilfestellungen rund um die DSGVO-konforme Website zu erhalten.