Gebührenrechtliche Expertise – auch nach Rechnungserstellung
Wir schaffen Ihnen Freiräume und schützen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.
- Herr Russ, Sie sind seit 1988 in der Korrespondenzabteilung der PVS tätig und haben viel Erfahrung. Was ist die Aufgabe Ihrer Abteilung?
Die Korrespondenzabteilung ist nach Erstellung einer Rechnung der erste Ansprechpartner bei Fragen rund um die Gebührenordnung. Wir beraten unsere Kunden und deren Patienten zu allen Ziffern und Themenkomplexen der GOÄ und führen den Schriftwechsel, falls Versicherung, Beihilfestelle oder BG die Erstattung einzelner Ziffern oder der gesamten Rechnung ablehnen sollten. Profunde Kenntnisse der Gebührenordnung sowie der aktuellen Literatur und der relevanten Rechtsprechung sind die Grundlage unserer Arbeit. Die gebührenrechtliche Argumentation entwickelt sich analog zur Medizin stetig weiter. Daher legen wir auch besonderen Wert auf einen aktuellen Wissensstand und bilden uns kontinuierlich fort. - Und wie profitieren die Kunden der PVS durch die Korrespondenzabteilung?
Zeit ist heute ein knappes Gut. Wir entlasten unsere Kunden mit der oft sehr aufwändigen und anspruchsvollen Korrespondenz rund um das Gebührenrecht und setzen uns für sie mit den Versicherungen der Patienten/Patientinnen auseinander. So erzielen wir sowohl für unsere Ärzte als auch für deren Patienten das bestmögliche Ergebnis! Als Bindeglied zwischen Arzt und Patient einerseits sowie zwischen Patient und Versicherung andererseits sorgen wir dafür, dass die ärztliche Leistung unserer Kunden entsprechend honoriert wird. Mit unserem Know-how sichern wir aber nicht nur die Forderung unserer Ärzte, sondern unter stützen auch gleichzeitig die Patienten, wenn es darum geht, ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bleibt dank unserer Arbeit jederzeit unangetastet.