GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist der Mittelpunkt unserer Arbeit. Auf Basis dieses amtlichen Gebührenverzeichnisses erstellen wir für unsere Mitglieder und Kunden (niedergelassene Ärzte, leitende Krankenhausärzte, Krankenhäuser, MVZ o.ä.) GOÄ-konforme Honorarrechnungen für privatärztliche Leistungen.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in unserer aktuellen Auflage zu durchblättern. Darin enthalten sind auch die neuen Ziffern und Zuschläge zur Leichenschau, welche am 01.01.2020 in Kraft getreten sind.
Möchten Sie die GOÄ jederzeit griffbereit in der Tasche haben? Dann schauen Sie sich die Gebührenordnung für Ärzte als App für Ihr Smartphone an. Mit iGOÄ - der GOÄ für die Hostentasche.
Mitglieder und Kunden der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erhalten, neben evtl. GOÄ-Schulungen und Seminaren, eine kontinuierliche GOÄ-Beratung im Rahmen der Abrechnung. Außerdem können sie die gedruckte Version der GOÄ kostenlos anfordern.
Nicht-Mitglieder können die Druckausgabe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro pro Exemplar (zzgl. Porto & Verpackung, zzgl. MwSt.) bei uns anfordern.
Allgemeine Tipps zur GOÄ finden Sie darüber hinaus in unserer PVS Infothek.
Privatabrechnung für Ärzte / Chefärzte / Kliniken
Benötigen Sie bei diesem Thema weitere Unterstützung? Und möchten Sie auch in anderen Fragen rund um die korrekte Privatabrechnung professionell beraten werden? Dann fordern Sie noch heute unser kostenloses Informationsmaterial an - oder vereinbaren Sie gleich hier Ihren unverbindlichen Beratungstermin:
GOÄ Ziffernindex
P - Sektionsleistungen
- 6000 - Vollständige innere Leichenschau
- 6001 - Vollständige innere Leichenschau, zusätzlich besonders zeitaufwendig
- 6002 - Vollständige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche am Ort der Exhumierung
- 6003 - Innere Leichenschau, die sich auf Teile einer Leiche und/oder auf einzelne Körperhöhlen beschränkt
- 6010 - Makroskopische neuropathologische Untersuchung des Zentralnervensystems einer Leiche
- 6015 - Mikroskopische Untersuchung von Organen nach innerer Leichenschau
- 6016 - Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau
- 6017 - Mikroskopische Untersuchung von vier oder mehr Knochen nach innerer Leichenschau
- 6018 - Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau
Die hier aufgelisteten Ziffern sind aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis zusammengetragen worden. Dies ist mit größter Mühe und Sorgfalt geschehen. Dennoch sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Aus diesem Grund übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der o.g. Angaben. Eine Verpflichtung oder Haftung kann aus den dargestellten Daten nicht abgeleitet werden.
iGOÄ und iGOZ... Let´s go Äpp
Die Gebührenordnungen für unterwegs
Mit den neuen Apps iGOÄ und iGOZ der Privatärztlichen Verrechnungsstelle PVS haben Sie die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte jederzeit und überall dabei. Recherchieren Sie per Volltextsuche in den Leistungsbeschreibungen oder nutzen Sie die intelligente Filterfunktion, um Ihre Suche auf für Sie relevante Fachbereiche einzuschränken. Der Informationsbutton liefert wichtige Informationen über Leistungsausschlüsse u.ä., und mit dem Rechner ermitteln Sie schnell und einfach Punktzahl, Einfach-, mittleren Standard- und Höchstsatz. Ihre am häufigsten erbrachten Leistungen können Sie zur schnellen Einsicht in Ihrer Favoritenliste abspeichern. Und zusätzlich gibt es Nachrichten rund um die privatärztliche Honorarabrechnung.