GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist der Mittelpunkt unserer Arbeit. Auf Basis dieses amtlichen Gebührenverzeichnisses erstellen wir für unsere Mitglieder und Kunden (niedergelassene Ärzte, leitende Krankenhausärzte, Krankenhäuser, MVZ o.ä.) GOÄ-konforme Honorarrechnungen für privatärztliche Leistungen.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in unserer aktuellen Auflage zu durchblättern. Darin enthalten sind auch die neuen Ziffern und Zuschläge zur Leichenschau, welche am 01.01.2020 in Kraft getreten sind.
Möchten Sie die GOÄ jederzeit griffbereit in der Tasche haben? Dann schauen Sie sich die Gebührenordnung für Ärzte als App für Ihr Smartphone an. Mit iGOÄ - der GOÄ für die Hostentasche.
Mitglieder und Kunden der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erhalten, neben evtl. GOÄ-Schulungen und Seminaren, eine kontinuierliche GOÄ-Beratung im Rahmen der Abrechnung. Außerdem können sie die gedruckte Version der GOÄ kostenlos anfordern.
Nicht-Mitglieder können die Druckausgabe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro pro Exemplar (zzgl. Porto & Verpackung, zzgl. MwSt.) bei uns anfordern.
Allgemeine Tipps zur GOÄ finden Sie darüber hinaus in unserer PVS Infothek.
Privatabrechnung für Ärzte / Chefärzte / Kliniken
Benötigen Sie bei diesem Thema weitere Unterstützung? Und möchten Sie auch in anderen Fragen rund um die korrekte Privatabrechnung professionell beraten werden? Dann fordern Sie noch heute unser kostenloses Informationsmaterial an - oder vereinbaren Sie gleich hier Ihren unverbindlichen Beratungstermin:
GOÄ Ziffernindex
E - Physikalisch-medizinische Leistungen
- 500 - Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung
- 501 - Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung
- 505 - Atmungsbehandlung - einschließlich aller unterstützender Maßnahmen
- 506 - Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung - einschl. der erforderlichen Massagen(n)
- 507 - Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschl. der erforderlichen Massagen(n)
- 508 - Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung im Bewegungsbad
- 509 - Krankengymnastik in Gruppen - bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer
- 510 - Übungsbehandlung auch mit Anwendung medikomechanischer Apparate
- 514 - Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmebehandlung und Massage mittels Gerät
- 515 - Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)
- 516 - Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät
- 518 - Prothesengebrauchsschulung des Patienten - auch Fremdkraftprothesenschulung, mind. 20 Min.
- 520 - Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)
- 521 - Großmassage
- 523 - Massage im extramuskulären Bereich (z.B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)
- 525 - Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität
- 526 - Intermittierende apparative Kompressionstherapie an mehreren Extremitäten
- 527 - Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mind. 400 Liter, Leistung mind. 4 bar)
- 530 - Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle
- 531 - Leitung eines ansteigenden Teilbades
- 532 - Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)
- 533 - Subaquales Darmbad
- 535 - Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)
- 536 - Heißluftbehandlung mehrerer Körperteile (z.B. Rumpf oder Beine)
- 538 - Infrarotbehandlung, je Sitzung
- 539 - Ultraschallbehandlung
- 548 - Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)
- 549 - Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung
- 551 - Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme)
- 552 - Iontophorese
- 553 - Vierzellenbad
- 554 - Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)
- 555 - Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen
- 558 - Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie
- 560 - Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
- 561 - Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht
- 562 - Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
- 563 - Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes
- 564 - Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder in einer Sitzung
- 565 - Photochemotherapie, je Sitzung
- 566 - Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag
- 567 - Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung
- 569 - Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test
Die hier aufgelisteten Ziffern sind aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis zusammengetragen worden. Dies ist mit größter Mühe und Sorgfalt geschehen. Dennoch sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Aus diesem Grund übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der o.g. Angaben. Eine Verpflichtung oder Haftung kann aus den dargestellten Daten nicht abgeleitet werden.
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Die Gebührenordnungen für unterwegs
Mit den neuen Apps iGOÄ und iGOZ der Privatärztlichen Verrechnungsstelle PVS haben Sie die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte jederzeit und überall dabei. Recherchieren Sie per Volltextsuche in den Leistungsbeschreibungen oder nutzen Sie die intelligente Filterfunktion, um Ihre Suche auf für Sie relevante Fachbereiche einzuschränken. Der Informationsbutton liefert wichtige Informationen über Leistungsausschlüsse u.ä., und mit dem Rechner ermitteln Sie schnell und einfach Punktzahl, Einfach-, mittleren Standard- und Höchstsatz. Ihre am häufigsten erbrachten Leistungen können Sie zur schnellen Einsicht in Ihrer Favoritenliste abspeichern. Und zusätzlich gibt es Nachrichten rund um die privatärztliche Honorarabrechnung.