GOÄ - Gebührenordnung für Ärzte

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist der Mittelpunkt unserer Arbeit. Auf Basis dieses amtlichen Gebührenverzeichnisses erstellen wir für unsere Mitglieder und Kunden (niedergelassene Ärzte, leitende Krankenhausärzte, Krankenhäuser, MVZ o.ä.) GOÄ-konforme Honorarrechnungen für privatärztliche Leistungen.
Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in unserer aktuellen Auflage zu durchblättern. Darin enthalten sind auch die neuen Ziffern und Zuschläge zur Leichenschau, welche am 01.01.2020 in Kraft getreten sind.
Möchten Sie die GOÄ jederzeit griffbereit in der Tasche haben? Dann schauen Sie sich die Gebührenordnung für Ärzte als App für Ihr Smartphone an. Mit iGOÄ - der GOÄ für die Hostentasche.
Mitglieder und Kunden der PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg erhalten, neben evtl. GOÄ-Schulungen und Seminaren, eine kontinuierliche GOÄ-Beratung im Rahmen der Abrechnung. Außerdem können sie die gedruckte Version der GOÄ kostenlos anfordern.
Nicht-Mitglieder können die Druckausgabe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro pro Exemplar (zzgl. Porto & Verpackung, zzgl. MwSt.) bei uns anfordern.
Allgemeine Tipps zur GOÄ finden Sie darüber hinaus in unserer PVS Infothek.
Privatabrechnung für Ärzte / Chefärzte / Kliniken
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GOÄ Ziffernindex
C - Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
- 200 - Verband
- 201 - Redressierender Klebeverband des Brustkorbs
- 204 - Zirkulärer Verband von Kopf / Rumpf; stabilis. Verb. von Schulter / Hüftgelenk; Kompressionsverband
- 206 - Tape-Verband eines kleinen Gelenks
- 207 - Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
- 208 - Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
- 209 - Großflächiges Auftragen von Externa
- 210 - Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen
- 211 - Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene
- 212 - Schienenverband mit Einschluß von großen Gelenken - auch als Notverband bei Frakturen
- 213 - Schienenverband mit Einschluß von großen Gelenken - bei Wiederanlegung oder bei veränderter Schiene
- 214 - Abduktionsschienenverband - auch mit Stärke- oder Gipsfixation
- 217 - Streckverband
- 218 - Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension
- 225 - Gipsfingerling
- 227 - Gipshülse mit Gelenkschienen
- 228 - Gipsschienenverband oder Gipspantoffel
- 229 - Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene
- 230 - Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor
- 231 - Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels
- 232 - Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken
- 235 - Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze
- 236 - Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
- 237 - Gips oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken
- 238 - Gipsschienenverband mit Einschluß von großen Gelenken - bei Wiederanl. oder bei veränderter Schiene
- 239 - Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
- 240 - Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
- 245 - Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband
- 246 - Abnahme des zirkulären Gipsverbandes
- 247 - Fensterung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels bei einem nicht an demselben Tag ang. Gips
- 250 - Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
- 251 - Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
- 252 - Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
- 253 - Injektion, intravenös
- 254 - Injektion, intraarteriell
- 255 - Injektion, intraartikulär oder perineural
- 256 - Injektion in den Periduralraum
- 257 - Injektion in den Subarachnoidalraum
- 258 - Injektion, intraaortal oder intrakardial
- 259 - Legen eines Periduralkatheters
- 260 - Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlich Fixation
- 261 - Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
- 262 - Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)
- 263 - Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung)
- 264 - Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata
- 265 - Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports
- 266 - Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung)
- 267 - Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion
- 268 - Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen
- 269 - Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen
- 270 - Infusion, subkutan
- 271 - Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
- 272 - Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
- 273 - Infusion, intravenös, bei einem Kind bis zum vollendeten vierten Lebensjahr
- 274 - Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer
- 275 - Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
- 276 - Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
- 277 - Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer
- 278 - Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer
- 279 - Infusion in das Knochenmark
- 280 - Transfusion der ersten Blutkonserve
- 281 - Transfusion der ersten Blutkonserve bei einem Neugeborenen
- 282 - Transfusion jeder weiteren Blutkonserve
- 283 - Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen
- 284 - Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme
- 285 - Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut
- 286 - Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut
- 287 - Blutaustauschtransfusion
- 288 - Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter)
- 289 - Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion
- 290 - Infiltration gewebehärtender Mittel
- 291 - Implantation von Hormonpreßlingen
- 297 - Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung
- 298 - Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung
- 300 - Punktion eines Gelenks
- 301 - Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks
- 302 - Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
- 303 - Punktion einer Drüse, Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses
- 304 - Punktion der Augenhöhle
- 305 - Punktion der Liquorräume (Sobokzipital- oder Lumbalpunktion)
- 306 - Punktion der Lunge oder des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
- 307 - Punktion des Pleuraraumes oder der Bauchhöhle
- 308 - Gewebeentnahme aus der Pleura
- 310 - Punktion des Herzbeutels
- 311 - Punktion des Knochenmarks - auch Sternalpunktion
- 312 - Knochenstanze - gegebenenfalls einschließlich Entnahme von Knochenmark
- 314 - Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens
- 315 - Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
- 316 - Punktion des Douglasraumes
- 317 - Punktion eines Adnextumors
- 318 - Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
- 319 - Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse
- 321 - Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters
- 340 - Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume
- 344 - Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Min. Dauer
- 345 - Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, mehr als 10 Min. Dauer
- 346 - Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion
- 347 - Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion
- 350 - Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels
- 351 - Einbringung eines Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader
- 355 - Herzkatheder-Einbringung(en) und anschließende Einbringung(en) des Kontrastmittels
- 356 - Zuschlag zu Nummer 355 bei Herzkatheter-Einbringung, sowohl linkes als auch rechtes Herz
- 357 - Intraarterielle Einbr. d. Kontrastm., Katheter, Angiographie d. Brust-/Bauchaorta, Röntgenkontrolle
- 360 - Herzkatheter-Einbringung und anschließende intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels
- 361 - Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters
- 365 - Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
- 368 - Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie
- 370 - Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung von Gängen, Gangsystemen, Hohlräumen oder Fisteln
- 372 - Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
- 373 - Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
- 374 - Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde
- 375 - Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß
- 376 - Schutzimpfung (oral) - einschließlich beratendem Gespräch
- 377 - Zusatzinjektion bei Parallelimpfung
- 378 - Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)
- 380 - Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)
- 381 - Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)
- 382 - Epikutantest, je Test (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)
- 383 - Kutane Testung (z.B. von Pirquet, Moro)
- 384 - Tuberkulinstempeltest, Mendel-Mantoux-Test oder Stempeltest mit mehreren Antigenen
- 385 - Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
- 386 - Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)
- 387 - Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)
- 388 - Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, je Test (bis zu 10 Tests je Behandlungsfall)
- 389 - Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere Test
- 390 - Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
- 391 - Intrakutantest, jeder weitere Test
- 393 - Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest
- 394 - Höchstwert für Leistungen nach Nummer 393, je Tag
- 395 - Nasaler Schleimhautprovokationstest mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung
- 396 - Höchstwert für Leistungen nach Nummer 395, je Tag
- 397 - Bronchialer Provokationstest mit apparativer Registrierung, je Test
- 398 - Höchstwert für Leistungen nach Nummer 397, je Tag
- 399 - Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsm., zur Erkennung von Schockreaktionen
- 401 - Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418
- 402 - Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung
- 403 - Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung
- 404 - Zuschlag zu Doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse
- 405 - Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 415 oder 424 - cw-Dopplerzuschlag
- 406 - Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 - bei zusätzlicher Farbkodierung
- 408 - Transluminale Sonographie nach Einbringung eines Herzkatheters, je Sitzung
- 410 - Ultraschalluntersuchung eines Organs
- 412 - Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind b. z. vollend. 2. Lebensjahr
- 413 - Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling o. Kleinkind b. z. vollend. 2. Lebensjahr
- 415 - Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge
- 417 - Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse
- 418 - Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse
- 420 - Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an Nummern 410 bis 418
- 422 - Eindimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Time-Motion-Diagramm
- 423 - Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time-Verfahren (B-Mode)
- 424 - Zweidimensionale Doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation
- 427 - Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren, bis zu 12 Stunden
- 428 - Assistierte und/oder apparative Beatmung durch Saug-Druck-Verfahren, mehr als 12 Stunden, je Tag
- 429 - Wiederbelebungsversuch
- 430 - Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens
- 431 - Elektrokardioskopie im Notfall
- 433 - Ausspülung des Magens und/oder Spülung des Duodenums
- 435 - Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten, bis zu 24 Stunden Dauer
- 437 - Laboratoriumsuntersuchung im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, b. z. 24 Stunden Dauer
- 440 - Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen
- 441 - Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung
- 442 - Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen mit Punktzahlen von 250 bis 499
- 443 - Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen mit Punktzahlen von 500 bis 799
- 444 - Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen mit Punktzahlen von 800 bis 1199
- 445 - Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen mit Punktzahlen von 1200 und mehr
- 446 - Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen mit Punktzahlen von 200 bis 399
- 447 - Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen mit Punktzahlen von 400 und mehr
- 448 - Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als zwei Stunden während Aufwach- / Erholungszeit
- 449 - Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während Aufwach- / Erholungszeit
- 201A - Redressierender Klebeverband des Brustkorbs
- 201B - Redressierender Klebeverband des Brustkorbs - bei Verwendung von TAPE-Verbänden
- 207A - Tape-Verband eines großen Gelenks
- 207B - Zinkleimverband
- 227A - Gipshülse mit Gelenkschienen
- 227B - Gipshülse mit Gelenkschienen, bei Verwendung von Kunststoff
- 228A - Gipsschienenverband am Unterarm
- 228B - Gipsschienenverband am Unterarm, bei Verwendung von Kunststoff
- 228C - Gipsschienenverband am Unterschenkel oder Gipspantoffel
- 228D - Gipsschienenverband am Unterschenkel oder Gipspantoffel, bei Verwendung von Kunststoff
- 230A - Finger- und Zehengipsverband einschl. Hand- oder Fußgelenk
- 230B - Finger- und Zehengipsverband einschl. Hand- oder Fußgelenk, bei Verwendung von Kunststoff
- 230C - Unterarmgips einschl. Hand
- 230D - Unterarmgips einschl. Hand, bei Verwendung von Kunststoff
- 230E - Gipsverband für Unterschenkel mit Fuß
- 230F - Gipsverband für Unterschenkel mit Fuß, bei Verwendung von Kunststoff
- 230G - Gipstutor
- 230H - Gipstutor, bei Verwendung von Kunststoff
- 231A - Zirkulärer Gehgipsverband für Unterschenkel mit Fuß
- 231B - Zirkulärer Gehgipsverband für Unterschenkel mit Fuß, bei Verwendung von Kunststoff
- 232A - Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken
- 232B - Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken, bei Verwend. von Kunststoff
- 235A - Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze
- 235B - Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze, bei Verwendung von Kunststoff
- 236A - Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
- 236B - Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes, bei Verwendung von Kunststoff
- 237A - Gipsverband für den ganzen Arm
- 237B - Gipsverband für den ganzen Arm, bei Verwendung von Kunststoff
- 237C - Gipsverband fürs ganze Bein
- 237D - Gipsverband fürs ganze Bein, bei Verwendung von Kunststoff
- 237E - Großer Gipsschienenverband
- 237F - Großer Gipsschienenverband, bei Verwendung von Kunststoff (Arm)
- 237G - Großer Gipsschienenverband, bei Verwendung von Kunststoff (Bein)
- 239A - Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
- 239B - Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel, bei Verwendung von Kunststoff
- 240A - Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
- 240B - Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf, bei Verwendung von Kunststoff
- 247A - Fensterung, Spaltung bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
- 247B - Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels bei einem nicht an demselben Tag ang. Gips
- 247C - Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels bei einem nicht an demselben Tag ang. Gips, Kunststoff
- 250a - Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten achten Lebensjahr
- 265a - Auffüllung eines Hautexpanders
- 269a - Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen (mind. 20 Min.)
- 286a - Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut
- 305a - Punktion der Liquorräume durch die Fontanelle
Die hier aufgelisteten Ziffern sind aus dem amtlichen Gebührenverzeichnis zusammengetragen worden. Dies ist mit größter Mühe und Sorgfalt geschehen. Dennoch sind Fehler nicht vollständig auszuschließen. Aus diesem Grund übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der o.g. Angaben. Eine Verpflichtung oder Haftung kann aus den dargestellten Daten nicht abgeleitet werden.
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Die Gebührenordnungen für unterwegs
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