Gesundheitstelefone, die Versicherte zu medizinischen Beratungszwecken nutzen können, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied im vorliegenden Fall, dass der enge Bezug zwischen Arzt und Patienten, der für eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung nötig ist, nicht gegeben ist.
Der Sachverhalt
Die Klägerin betreibt für gesetzliche Krankenkassen eine medizinische Beratung, welche die Versicherten rund um die Uhr...
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