Ab 1. Juli 2019 werden die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung bei sog. Midi-Jobs gesenkt. Dabei wird aus der bisherigen Gleitzone mit Monatslöhnen von über 450 € bis 850 € ein Übergangsbereich, der sich dann bis 1300 € erstreckt.
In diesem Übergangsbereich von 451 € bis 1300 € wird die Beitragsermäßigung für Arbeitnehmer bei der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit dem Anstieg des Arbeitnehmereinkommens...
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