Verlängerung der COVID-19 Pauschale für D-Ärzte bis 31.12.2020
Die Mehraufwendungen für Infektionsschutz im Rahmen der Coronavirus SARS-CoV-2 Pandemie (Covid-19 Pauschale), welche zunächst zum 30.06.2020 befristet war, wird bis zum 31.12.2020 verlängert.
Als pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen für Hygienemaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen für Mitarbeiter und seitens der D-Ärzte den Patienten zur Verfügung gestelltem Mund-Nase-Schutz, wird jedem D-Arzt für jeden persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt eine Pauschale erstattet.
Die Pauschale kann als besondere Kosten mit der Bezeichnung „COVID-19 Pauschale“ mit der regulären Behandlungsrechnung (§ 64 Abs. 1 Ärztevertrag) abgerechnet werden.
Details hierzu lesen Sie in den Corona-FAQ der DGUV