Urteil zur Aufklärung fremdsprachiger Patienten:
Das Recht, zu verstehen
Was Ärzte bei der rechtskonformen Aufklärung fremdsprachiger Patienten beachten müssen, hat das OLG Köln in einem aktuellen Urteil konkretisiert. Danach besteht eine Verpflichtung zur Aufklärung in der Muttersprache des Patienten, da ihm nur diese umfassende Informationen über Therapie, Risiken und Alternativen gemäß dem Patientenrechtegesetz gewährleisten kann. Sein Verstehen sei Voraussetzung für eine rechtlich wirksame Einwilligung in die Behandlung. Um dieses sicherzustellen, könne der Arzt auf Kosten des Patienten einen professionellen Dolmetscher hinzuziehen, oder einen ehrenamtlichen „Sprachmittler“, etwa einen Familienangehörigen des Patienten. Dabei sei der Arzt zwar verpflichtet zu überprüfen, ob eine umgangssprachliche Verständigung funktioniere, nicht jedoch, ob die fachliche Übersetzung zutreffend und vollständig ausfalle. Unverzichtbar sei es dagegen, die Einwilligung des Patienten zur Aufhebung der Schweigepflicht gegenüber dem Sprachmittler einzuholen und zu dokumentieren. Befürchte der Arzt ein nicht ausreichendes Verständnis des Sprachmittlers, etwa durch sein jugendliches Alter, so müsse er diesen als Übersetzer ablehnen und um adäquaten Ersatz ersuchen. Die korrekte Aufklärung eines Patienten könne im Streitfall zur maßgeblichen Haftungsfrage für den Arzt werden. Patienten, die sich diesem ordnungsgemäßen Vorgehen verschließen würden, könne ohne Verstoß gegen berufs- oder vertragsrechtliche Bestimmungen die Behandlung verweigert werden. Notfälle bilden eine Ausnahme, da bei ihnen keine sofortige Informationspflicht bestehe.
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