Schmerzbehandlung in Kliniken jetzt ambulant abrechenbar
Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Öffnung von Krankenhäusern mit Schwerpunkt auf hochspezialisierte Leistungen weiter forciert. Bestimmte Schmerzbehandlungen können zukünftig von Ärzten ambulant in Krankenhaus und Klinik zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) vorgenommen werden.
Darunter fallen beispielsweise Injektionen unter Sichtkontrolle direkt an Nervenwurzeln, mit Hilfe der Computertomografie oder der Magnetresonanztomografie. Oder das Anlegen, Kontrollieren oder Entfernen von Pumpen und Kathetern zur gezielten Verabreichung von Medikamenten am Bewegungsapparat, Nervensystem oder an den Organen.
Mit dieser Festlegung der Anforderungen ist der Weg für Kliniken nun geebnet, die Leistung auf Kosten der GKV zu erbringen. Sobald das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde den Beschluss akzeptiert, tritt dieser in Kraft und ergänzt damit das Angebot niedergelassener Radiologen, die die genannten Verfahren bereits anwenden.