Berlin (ots) - Berlin, 25.04.2016 - Bei der Novelle der Gebührenordnung für Ärzte müssen wir den Blick nach vorn richten und gemeinsam mit unseren Verhandlungspartnern, mit den ärztlichen Verbänden und mit dem Bundesgesundheitsministerium eine tragfähige Reform auf den Weg bringen." Das sagte Dr. Klaus Reinhardt, neuer Vorsitzender des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer (BÄK) in Berlin. Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte Reinhardt am Freitag in sein neues Amt gewählt. Der 56-jährige Allgemeinarzt folgt Dr. Theodor Windhorst nach. Reinhardt ist Mitglied des Vorstandes der Bundesärztekammer, Vize-Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe und Vorsitzender des Hartmannbundes.

Mit dem Verhandlungsführer der BÄK, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, werden Dr. Reinhardt und der GOÄ-Verhandlungsbeauftragte der BÄK, Dr. Bernhard Rochell, die Beratungen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Beihilfe unter intensiver Einbeziehung der ärztlichen Verbände fortführen. Montgomery begrüßte die Wahl Reinhardts. "Wir dürfen die Reform der GOÄ nicht zerreden, sondern müssen konstruktiv an guten Lösungen arbeiten. Ich bin davon überzeugt, dass sich Klaus Reinhardt diesem ehrgeizigen Ziel mit ganzer Kraft widmen wird."

Noch vor dem Deutschen Ärztetag Ende Mai starten unter Moderation der Bundesärztekammer und geplanter Beteiligung von Vertretern des PKV-Verbandes sowie des Bundesgesundheitsministeriums die Beratungen mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden. Die Gespräche finden zunächst auf Grundlage der bisher verhandelten Leistungslegendierungen ohne Bewertungen statt. Dabei soll das Leistungsverzeichnis auf Inkongruenzen und notwendige, jedoch noch nicht enthaltene Leistungen überprüft werden. Auf der Grundlage dieses überarbeiteten Verzeichnisses soll ein Preismodell beschrieben und in einem zweiten Beratungsverfahren konsentiert werden.

Bereits am 11. Mai wird die Bundesärztekammer die Novelle in einem Spitzengespräch mit den ärztlichen Berufsverbänden diskutieren.

Die Gebührenordnung für Ärzte ist seit dem Jahr 1982 nur in Teilbereichen, zuletzt im Jahr 1996 aktualisiert worden. Bundesärztekammer und PKV-Verband verhandeln seit dem Jahr 2010 über einen gemeinsamen Vorschlag für eine Novelle.

 

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