Korrespondenz-Angebot der PVS:
Den ärztlichen Interessen verschrieben
Zum vielfältigen Leistungsportfolio der PVS zählt neben den zentralen Säulen Honorarabrechnung und Forderungsmanagement auch der Bereich Korrespondenz. Dabei stellt sich die PVS administrativen Aufgaben wie dem Versand von Korrektur- und Zweitrechnungen, Anschriften oder Nachlassermittlungen aber auch umfassenden Schriftwechseln, die bei Rechnungsbeanstandungen und Kostenerstattungsproblemen erforderlich werden können. Wieviel Zeit und Vorgehensschritte eine solche Korrespondenz umfassen kann, damit Arzt und Patient keine finanziellen Einbußen erleiden, zeigt ein Fallbeispiel der PVS Bremen. Ausgangspunkt war eine Rechnung für die stationäre Einsetzung eines Hüftgelenkes in Höhe von rund 2260 Euro, die der Patient bei seiner Krankenversicherung einreichte. Diese beanstandete die Forderung und ersetzte dem Patienten nur einen Teilbetrag, den dieser der PVS überwies. Für die Durchsetzung des Restbetrages wendete der Patient sich an die PVS, die den daraus resultierenden Schriftwechsel vollständig übernahm. Dieser vollzog sich in rund 15 Schritten von der Übersendung des OP-Berichtes über eine teilweise Nacherstattung, ein gerichtliches Mahn- und Klageverfahren um den Restbetrag von gut 900 Euro bis zum erfolgreichen Abschluss des Vorganges über ein halbes Jahr später. Dabei galt es, schriftlich mit Arzt und Versicherung, Patient und Anwalt Kontakt zu halten. Datenschutzrichtlinien erforderten Extra-Schreiben, etwa bei der Übersendung des OP-Berichtes, die nur über den Patienten, nicht aber direkt an die Versicherung erfolgen durfte. Aufwand, der Kompetenzen und zeitliche Möglichkeiten eines Praxisteams überschritten hätte, bei der PVS aber stellvertretend in besten Händen war. Motto: das geben wir Ihnen gern schriftlich!