Berlin (PVS Verband), 24. März 2016 – Der erste Anlauf der GOÄ-Novelle ist gescheitert. Unmittelbar vor dem Termin der geplanten Übergabe an das Bundesgesundheitsministerium hat das Präsidium der Bundesärztekammer den Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) am 17. März einstimmig abgelehnt. Vorgesehen war, noch vor Ostern den Entwurf dem Bundesministerium für Gesundheit zuzuleiten, damit die neue Gebührenordnung am 1. Oktober 2016 in Kraft treten könnte. In der kurzfristig anberaumten Präsidiumssitzung wurde dann aber deutlich, dass insbesondere in Bezug auf das Leistungsverzeichnis weiterer Diskussionsbedarf besteht. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und des Marburger Bundes, erläuterte das Vorgehen, indem er darauf verwies, dass alle Präsidiumsmitglieder in den ihnen anvertrauten Kapiteln Nachbesserungsbedarf in der Vergütung gesehen haben. Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Beteiligten positionieren werden. Nur eines scheint jetzt sicher: Das Bundesgesundheitsministerium wird keinem Entwurf Leben einhauchen, der nicht wirklich zwischen Ärzte- und Kostenträgerseite konsentiert ist. Insofern stimmt es hoffnungsfroh, dass der PKV Verband bereits seine Bereitschaft bekundet hat, in neue Verhandlungen einzutreten. Auch die Bundesärztekammer, so der Präsident Prof. Dr. Montgomery,  sieht das Projekt, die GOÄ zu novellieren, nicht vollends als gescheitert an. Aus seiner Sicht stünden jetzt ganz normale "Tarifverhandlungen" an, in denen versucht werde, gegenüber dem bisherigen Vergütungsvorschlag weitere Verbesserungen bei den Leistungen und Preisen zu erreichen. Montgomery rechnet dabei offensichtlich mit einer längeren Verhandlungsdauer, "weil eine Verabschiedung in dieser Legislaturperiode ohnehin immer unwahrscheinlicher wird." In letzter Minute ist es der Bundesärztekammer damit gelungen, einen Gebührenordnungsentwurf abzuwehren, der offensichtlich schwere handwerkliche Mängel aufwies. Für die neuen Verhandlungen hat die Kammer nun Transparenz und mehr Einbindung der Fachgesellschaften und Berufsverbände in die mit der Novellierung noch notwendigen Aufgaben zugesagt. Damit ist aus Sicht der PVS die entscheidende Voraussetzung geschaffen, dass letztlich eine für beide Seiten – Leistungserbringer und Kostenträger -  zukunftsorientierte Gebührenordnung entstehen kann. Die PVS wird diesen Prozess auch in Zukunft eng begleiten und im Rahmen seiner Möglichkeiten und seines Auftrages unterstützen.Der PVS Verband vertritt als Dachorganisation von bundesweit 11 Privatärztlichen Verrechnungsstellen, die als ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernehmen, die berufspolitischen Interessen von mehr als 25.000 niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten und leitenden Krankenhausärzten. 

 

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