Berlin (PVS Verband) – Eine Studie des PVS-Verbandes legt dar, wie die Bürgerversicherungs-Befürworter die Private Krankenversicherung und die Gebührenordnung für Ärzte langsam ausbluten lassen wollen.

„Bürgerversicherung“, „einheitlicher Rechtsrahmen“ oder „Konvergenz“: Gemein ist den vor allem bei SPD, GRÜNEN und LINKEN geläufigen gesundheitspolitischen Schlagworten das Ziel zu einer einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte unter Bedingungen des Einheitlichem Bewertungsmaßstabs (EBM). Dies schlussfolgert jetzt eine aktuelle Studie des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS Verband): Indem den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) das Neugeschäft verwehrt würde, sinke zwangsläufig die Bedeutung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dies führe langfristig zum Ausbluten der PKV – und zu einem „zentral gesteuerten, budgetierten Gesundheitswesen unter staatlicher Aufsicht“ nach den Bedingungen des EBM.  Dies aber hätte fatale Auswirkungen für die Ausstattung der Praxen, die Attraktivität des Arztberufs und die betriebswirtschaftliche Führung einer Praxis. Die deutsche Führungsposition im internationalen Vergleich bei der medizinischen Infrastruktur stünde – zum Nachteil aller – auf dem Spiel, so die Studie. Demnach finanzieren die 11,4 Prozent Privatversicherten das deutsche Gesundheitssystem aktuell zu 25 Prozent. Ohne diese  Mehrumsätze müssten niedergelassene Ärzte im Schnitt einen Verlust von rund 43.400 Euro jährlich schultern. 

Die Fachgruppen wären dabei unterschiedlich betroffen: Während eine Allgemeinmedizinerin „lediglich“ 15.000 Euro und ein Kinderarzt rund 30.000 Euro verkraften müsste, läge der Verlust für HNO-Ärzte bei 74.000 Euro. Dies käme schon nach drei Jahren den Kosten für die Einrichtung einer neuen Fachpraxis gleich. An der Spitze lägen gleichwohl die Radiologen, die einen Umsatzrückgang von rund 241.000 Euro befürchten müssten. Hautärzte müssten mit einem Rückgang von rund 135.000 Euro rechnen, Orthopäden mit 129.000 Euro, Urologen mit 98.000 Euro. Weil die Kosten für Miete, Personal und Instandhaltung (zumal bei gleich bleibender Patientenzahl) jedoch vielerorts nicht variabel sind, würde sich der jeweilige Verlust direkt auf den Jahresgewinn der Ärzte auswirken. Dies aber würde Investitionen sowie Neuanschaffungen von Geräten verzögern oder sogar unmöglich machen. 

Zwar argumentierten die Befürworter der Bürgerversicherung, der einheitliche Rechtsrahmen solle insgesamt nicht zu weniger Mitteln für die ambulante Versorgung führen. Der Autor der Studie, Dr. Hans-Joachim Kaiser, bezeichnet diese Argumentation jedoch als „Trugschluss“: Das von SPD und GRÜNEN geplante einseitige Wechselrecht für Privatversicherte in die Bürgerversicherung werde den formal akzeptierten Bestandsschutz der PKV aushebeln und die Umsetzung der Bürgerversicherung unter den Bedingungen des EBM nur beschleunigen. Die beitragsfreie Mitversicherung für Familienmitglieder und die von den Erwerbstätigen subventionierten Beiträge für Rentner könnte viele Versicherte zum „Vorteilshopping“ anregen. Mit jedem verlorenen PKV-Patienten sinke jedoch die Bedeutung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ); sie würde also nicht abgeschafft, sondern „mit leeren Versprechungen politisch ausgehebelt bzw. kaltgestellt“.

Pressekontakt: 
Lisa Lürken
Tel.: 030-28049634
E-Mail: l.luerken(at) avoid-unrequested-mailspvs.de 

Download der PVS-Studie:
PVS/ Verband