Mehrfachberechnung der GOÄ-Ziffer 3 bei ausschließlicher telefonischer Beratung bis 31.03.2021 verlängert
Zur mehrfachen Berechnung der GOÄ-Ziffer 3 für längere telefonische Beratungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie hat die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dem PKV-Verband und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder eine Analogabrechnungsempfehlung veröffentlicht.
Die Mehrfachberechnung der GOÄ-Ziffer 3 bei ausschließlicher telefonischer Beratung (je vollendete 10 Minuten) ist bis zum 31.03.2021 verlängert worden, allerdings unter der Einschränkung, dass es sich um eine dringliche Versorgung handeln muss. Die Leistung ist je Sitzung höchstens 3x und je Kalendermonat höchstens 4x berechnungsfähig.
Details zur Analogabrechnungsempfehlung finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer (BÄK)