Hygienepauschale für Zahnärzte, Kieferorthopäden und MKG’ler nicht weiter verlängert
Die Vereinbarungen zwischen BÄK/PKV/Beihilfe bzgl. der Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale nach GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) ist zeitlich bis zum 31.03.2022 befristet. Eine Anschlussvereinbarung wurde hierzu nicht getroffen. Mit Behandlungstag 31.03.2022 kann die GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) letztmalig noch in Ansatz gebracht werden.
Informationen zu Möglichkeiten und Restriktionen einer Abrechnung der GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) [01.01.2022 bis 31.03.2022] oder der GOZ-Ziffer 3010 analog [08.04.2020 bis 31.12.2021] für die coronabedingten Mehraufwände finden Sie in unseren bisherigen News zur Hygienepauschle unter www.pvs-se.de/corona.