GOZ-Extravergütung (Corona-Hygienepauschale) bis Herbst verlängert
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit dem PKV-Verband und der Beihilfe von Bund und Ländern auf eine Ausweitung der Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2020 verständigt.
Das von BZÄK und PKV-Verband getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen weitet die ursprünglich bis zum 31. Juli 2020 befristete Regelung um zwei Monate aus. Die Pauschale von 14,23 Euro pro Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung kann somit bis Ende September abgerechnet werden.
Weitere Informationen und Details hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundeszahnärztekammer unter https://www.bzaek.de/presse/presseinformationen/presseinformation/corona-hygienepauschale-bis-herbst-verlaengert.html
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