COVID-19 Pauschale für KVB-Versicherte
Am 13.07.2020 hat die Bundesärztekammer auf ihrer Website veröffentlicht, dass die Analogabrechnungsempfehlung für erhöhte Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (Ziffer 245 analog) ebenfalls bei Versicherten der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB – alle Beitragsklassen) anerkannt wird.
Der 2,3 fache Satz für die Abrechnung der Ziffer A245 wird durch die KVB akzeptiert.
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