Befunde faxen – ist das noch datenschutzkonform?
Gerade im Gesundheitswesen ist eine sichere Übertragung von Befunden, Arztbriefen sowie anderen medizinischen Unterlagen extrem wichtig.
Der Versand solcher Daten als Fax ist aus Sicht des Datenschutzes jedoch riskant. Die Informationen werden grundsätzlich unverschlüsselt übermittelt und sind daher, wie ein Telefonat oder eine unverschlüsselte E-Mail, auch „abhörbar“.
Zudem ist sehr schnell eine falsche Nummer gewählt oder das Fax kommt zwar an der richtigen Stelle an, wird jedoch von einem Unbefugten zur Kenntnis genommen, da die meisten Faxgeräte an zentralen Orten stehen.
Auch wenn falsch adressierte oder fehlgeleitete Faxe oft keine Folgen nach sich ziehen, sollte im Umgang damit, gerade bei medizinischen Daten, eine größere Sorgfalt gelten.
Bei einem regelmäßigen Versand an einen Empfänger ist die Nummer im Faxgerät abzuspeichern, um ein Vertippen zu vermeiden. Zudem sollte mit dem Empfänger geklärt werden, wer dort Zugang zum Fax hat, damit eine unberechtigte Kenntnisnahme vermieden wird. Bei einem Einzelversand ist es ratsam mit dem Empfänger einen Sendezeitpunkt abzusprechen.
Auch wenn es leider oft noch an technischen Alternativen zum Fax mangelt, da auch ein unverschlüsselter Versand als E-Mail bei sensiblen Daten zu vermeiden ist, sollte bei der Übertragung solcher Daten auf dieses Medium verzichtet werden.
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