GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) als Hygienepauschale endet zum 31.03.2022 - keine weitere Verlängerung
Die Vereinbarungen zwischen BÄK/PKV/Beihilfe bzgl. der Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale nach GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) ist zeitlich bis zum 31.03.2022 befristet. Eine Anschlussvereinbarung wurde hierzu nicht getroffen. Somit endet die Abrechnungsmöglichkeit mit dem Behandlungstag 31.03.2022.
Informationen zu Möglichkeiten und Restriktionen einer Abrechnung der GOÄ-Ziffer 383 analog (A383) [01.01.2022 bis 31.03.2022] oder der GOÄ-Ziffer 245 analog (A245) [09.04.2020 bis 31.12.2021] für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie finden Sie in unseren bisherigen News zur Hygienepauschle unter www.pvs-se.de/corona.