Sinusbodenelevation durch externe
Implantologische Leistungen Nrn. 9120 9150 50 Punktwert GOZ = 5,62421 Cent; Punktwert GOÄ = 5,82873 Cent NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 9120 Sinusbodenelevation durch externe Knochen fensterung (externer Sinuslift), je Kieferhälfte 3000 168,73 388,07 590,54 Mit einer Leistung nach der Nummer 9120 sind folgende Leistungen abgegolten: Schaffung des Zugangs zur Kieferhöhle durch Knochenfensterung (auch Knochendeckel), Präparation der Kieferhöhlenmembran, Anhe bung des Kieferhöhlenbodens und der Kiefer höhlenmembran, Lagerbildung, gegebenenfalls Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes, Einbringung von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial), gegebenenfalls Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren einschließlich Fixierung , gegebenenfalls Reposition des Knochendeckels, Verschluss der Kieferhöhle und Wundverschluss 9130 Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten (Bone Splitting), gegebenenfalls mit Auffüllung der Spalträume mittels Knochen oder Kno chenersatzmaterial, gegebenenfalls einschließ lich zusätzlicher Osteosynthesemaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich Einbringung resor bierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren und deren Fixierung je Kieferhälfte oder Frontzahn bereich, oder vertikale Distraktion des Alveolar fortsatzes einschließlich Fixierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 1540 86,61 199,21 303,14 Neben der Leistung nach der Nummer 9130 ist die Leistung nach der Nummer 9100 nicht berechnungsfähig. 9140 Intraorale Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes gegebenenfalls einschließ lich Aufbereitung des Knochenmaterials und/ oder der Aufnahmeregion, einschließlich der notwendigen Versorgung der Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 650 36,56 84,08 127,95 Bei Entnahme von einem oder mehreren Knochenblöcken ist das Doppelte der Gebühr nach der Nummer 9140 berechnungsfähig. Von einem Knochenblock im Sinne dieser Abrechnungsbestimmung ist auszugehen, wenn dieser bei der Implantation eigenständig fixiert werden muss. 9150 Fixation oder Stabilisierung des Augmentates durch Osteosynthesemaßnahmen (z. B. Schrau ben oder Plattenosteosynthese oder Titannet ze), zusätzlich zu der Leistung nach der Nummer 9100, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 675 37,96 87,32 132,87