Punktionen Kontrastmitteleinbringungen Intensivmedizinische

Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen Nrn. 303 429 75 Punktwert GOZ = 5,62421 Cent; Punktwert GOÄ = 5,82873 Cent III Punktionen Allgemeine Bestimmung Zum Inhalt der Leistungen für Punktionen gehören die damit im Zusammenhang stehenden Injek tionen, Instillationen, Spülungen sowie Entnahmen z. B. von Blut, Liquor, Gewebe. NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile 80 4,66 10,72 16,32 IV Kontrastmitteleinbringungen Allgemeine Bestimmungen Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektio nen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel. NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 370 Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstan dener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln gegebenenfalls intraoperativ 200 11,66 26,81 40,80 VII Intensivmedizinische und sonstige Leistungen NR LEISTUNGSTEXT PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 FACH 3,5 FACH 429 Wiederbelebungsversuch einschließlich künst licher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation 400 23,31 53,62 81,60