ZüchtungGewebekultur Untersuchung Nachweis
Laboratoriumsuntersuchungen Nrn. 4530 4539 231 A B C D E F G H I J K L M N O P IV.1.b Züchtung/Gewebekultur NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,15 FACH 1,3 FACH 4530 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z B Blut-, Endo-, McCon- key-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium 80 4,66 5,36 6,06 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4530 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig. 4531 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung bei besonderer Temperatur, je Nährmedium 100 5,83 6,70 7,58 Eine mehr als dreimalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4531 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig. 4532 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in CO2- Atmosphäre, je Nährmedium 100 5,83 6,70 7,58 4533 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Nährmedium 250 14,57 16,76 18,94 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4533 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig. 4538 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien, aerob (z B Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium), je Nährmedium 120 6,99 8,04 9,09 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4538 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig. 4539 Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch besonders aufwendige Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreiche- rungsmedien (z B Campylobacter-, Legionel- len-, Mycoplasmen-, Clostridium difficile-Agar), je Nährmedium 250 14,57 16,76 18,94 Eine mehr als viermalige Berechnung der Leistung nach Nummer 4539 bei Untersuchungen aus demselben Untersuchungsmaterial ist nicht zulässig. Reduzierter Gebührenrahmen