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Neuropsychiatrische Behandlung eines

Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie Nrn. 816 833 84 NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 / 1,8 FACH 3,5 / 2,5 FACH 816 Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfall- kranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen 180 10,49 24,13 36,72 817 Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugs- person psychisch gestörter Kinder oder Jugendli- cher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen 180 10,49 24,13 36,72 825 Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnner- ven, als selbständige Leistung 83 4,84 11,13 16,93 826 Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Ko- ordinationsprüfung gegebenenfalls einschließ- lich kalorisch-otologischer Prüfung 99 5,77 13,27 20,20 Neben der Leistung nach Nummer 826 ist die Leistung nach Nummer 1412 nicht berechnungsfähig. 827 Elektroenzephalographische Untersuchung auch mit Standardprovokationen 605 35,26 81,11 123,42 827 a Langzeit-elektroenzephalographische Unter- suchung von mindestens 18 Stunden Dauer einschließlich Aufzeichnung und Auswertung 950 55,37 127,36 193,81 828 Messung visuell, akustisch oder somatosenso- risch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP) 605 35,26 81,11 123,42 829 Sensible Elektroneurographie mit Oberflächen- elektroden gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie 160 9,33 21,45 32,64 830 Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen 80 4,66 10,72 16,32 831 Vegetative Funktionsdiagnostik auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z B Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen 80 4,66 10,72 16,32 832 Befunderhebung am Nervensystem durch Fara- disation und/oder Galvanisation 158 9,21 21,18 32,23 833 Begleitung eines psychisch Kranken bei Überfüh- rung in die Klinik einschließlich Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen 285 16,61 38,21 58,14 Verweilgebühren sind nach Ablauf einer halben Stunde zusätzlich berechnungsfähig. Reduzierter Gebührenrahmen 2,3 FACH , FACH