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Mechanisch-oszillographische Untersuchung Gesenius-Keller

Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie Nrn. 621 628 71 A B C D E F G H I J K L M N O P NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 / 1,8 FACH 3,5 / 2,5 FACH 621 Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller) 127 7,40 13,32 18,51 622 Akrale infraton-oszillographische Untersuchung 182 10,61 19,09 26,52 623 Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z B der Brustdrüse) mittels Flüssig-Kristall- Thermographie (Plattenthermographie) ein- schließlich der notwendigen Aufnahmen 140 8,16 14,69 20,40 Die Leistung nach Nummer 623 zur Temperaturmessung an der Hautoberfläche der Brustdrüse ist nur bei Vorliegen eines abklärungsbedürftigen mammographischen Röntgenbefundes berechnungsfähig. 624 Thermographische Untersuchung mittels elek- tronischer Infrarotmessung mit Schwarzweiß- Wiedergabe und Farbthermogramm einschließ- lich der notwendigen Aufnahmen, je Sitzung 330 19,23 34,62 48,09 Neben der Leistung nach Nummer 624 ist die Leistung nach Nummer 623 nicht berechnungsfähig. 626 Rechtsherzkatheterismus einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersu- chungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgen- kontrolle 1000 58,29 134,06 204,01 Die Leistung nach Nummer 626 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 626 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig. 627 Linksherzkatheterismus einschließlich Druck- messungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle 1500 87,43 201,09 306,01 Die Leistung nach Nummer 627 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 627 sind die Leistungen nach den Nummern 355, 356, 360, 361, 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig. 628 Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen einschließlich fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle im zeitlichen Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 355 und/oder 360 800 46,63 107,25 163,20 Die Leistung nach Nummer 628 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Neben der Leistung nach Nummer 628 sind die Leistungen nach den Nummern 602, 648, 650, 651, 3710 und 5295 nicht berechnungsfähig. Reduzierter Gebührenrahmen