Lichttherapie Reizstrombehandlung Anwendung
Physikalisch-medizinische Leistungen Nrn. 551 563 66 NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,8 FACH 2,5 FACH 551 Reizstrombehandlung (Anwendung nieder- frequenter Ströme) auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Strom- formen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden 48 2,80 5,04 6,99 Wird Reizstrombehandlung nach Nummer 551 gleichzeitig neben einer Leistung nach den Nummern 535, 536, 538, 539, 548, 549, 552 oder 747 an demselben Körperteil oder an denselben Körperteilen verabreicht, so ist nur die höherbewertete Leistung berechnungsfähig; dies gilt auch bei Verwendung eines Apparatesystems an mehreren Körperteilen. 552 Iontophorese 44 2,56 4,62 6,41 553 Vierzellenbad 46 2,68 4,83 6,70 554 Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad) 91 5,30 9,55 13,26 555 Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spasti- schen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung 120 6,99 12,59 17,49 558 Apparative isokinetische Muskelfunktions- therapie, je Sitzung 120 6,99 12,59 17,49 Reduzierter Gebührenrahmen VII Lichttherapie NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 1,8 FACH 2,5 FACH 560 Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung 31 1,81 3,25 4,52 Werden mehrere Kranke gleichzeitig mit Ultraviolettlicht behandelt, so darf die Nummer 560 nur einmal berechnet werden. 561 Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezir- kes mit Ultraviolettlicht 31 1,81 3,25 4,52 562 Reizbehandlung mehrerer umschriebener Haut- bezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung 46 2,68 4,83 6,70 Die Leistungen nach den Nummern 538, 560, 561 und 562 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig. 563 Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes 46 2,68 4,83 6,70 Reduzierter Gebührenrahmen