Hals- Nasen- Ohrenheilkunde
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde Nrn. 1400 1407 107 A B C D E F G H I J K L M N O P J Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 / 1,8 FACH 3,5 / 2,5 FACH 1400 Genaue Hörprüfung mit Einschluß des Tonge- hörs (Umgangs- und Flüstersprache, Luft- und Knochenleitung) 76 4,43 10,19 15,50 1401 Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen) 60 3,50 6,30 8,74 1403 Tonschwellenaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Bestimmung der Hörschwelle mit 8 bis 12 Prüffrequenzen oder mittels kontinu- ierlicher Frequenzänderung im Hauptfrequenz- bereich des menschlichen Gehörs, in Luft- und in Knochenleitung, auch mit Vertäubung) auch mit Bestimmung der Intensitätsbreite und gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung 158 9,21 16,58 23,02 1404 Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Ermittlung des Hörverlustes für Sprache und des Diskriminationsverlustes nach DIN-Norm, getrennt für das rechte und linke Ohr über Kopfhörer, erforderlichenfalls auch über Knochenleitung, gegebenenfalls einschließlich Prüfung des beidohrigen Satzverständnisses über Lautsprecher) 158 9,21 16,58 23,02 Neben den Leistungen nach den Nummern 1403 und 1404 sind die Leistungen nach den Nummern 1400 und 1401 nicht berechnungsfähig. 1405 Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kont- rolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld 63 3,67 6,61 9,18 1406 Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollen- dung des 7 Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsre- flexen gegebenenfalls einschließlich über- schwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen zur Hörgeräteanpassung 182 10,61 19,09 26,52 Neben der Leistung nach Nummer 1406 sind die Leistungen nach den Nummern 1400, 1401, 1403 und 1404 nicht berechnungsfähig. 1407 Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z B Stapedius-Laut- heitstest), auch beidseitig 182 10,61 24,40 37,13 Reduzierter Gebührenrahmen