Geburtshilfe Gynäkologie Allgemeine
Geburtshilfe und Gynäkologie Nrn. 1001 1022 89 A B C D E F G H I J K L M N O P H Geburtshilfe und Gynäkologie Allgemeine Bestimmungen Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 3135 zu kürzen NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 2,3 / 1,8 FACH 3,5 / 2,5 FACH 1001 Tokographische Untersuchung 120 6,99 12,59 17,49 1002 Externe kardiotokographische Untersuchung 200 11,66 20,98 29,14 1003 Interne kardiotokographische Untersuchung gegebenenfalls einschließlich einer im zeitlichen Zusammenhang des Geburtsvorganges voraus- gegangenen externen Kardiotokographie 379 22,09 50,81 77,32 Neben den Leistungen nach den Nummern 1002 und 1003 ist die Leistung nach Nummer 1001 nicht berechnungsfähig. 1010 Amnioskopie 148 8,63 19,84 30,19 1011 Amniozentese einschließlich Fruchtwasserent- nahme 266 15,50 35,66 54,27 1012 Blutentnahme beim Fetus 74 4,31 9,92 15,10 1013 Blutentnahme beim Fetus einschließlich pH- Messung(en) im Blut 178 10,38 23,86 36,31 1014 Blutentnahme beim Fetus mittels Amnioskopie einschließlich pH-Messung(en) im Blut 296 17,25 39,68 60,39 1020 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt gegebenenfalls einschließlich Eipollösung 148 8,63 19,84 30,19 1021 Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe 266 15,50 35,66 54,27 1022 Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat 1300 75,77 174,28 265,21 Reduzierter Gebührenrahmen