Beobachtung Betreuung eines
Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen Nrn. 449 449 58 NR LEISTUNG PUNKTZAHL 1 FACH 449 Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Ein- tritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw Narkosen 900 52,46 Der Zuschlag nach Nummer 449 ist je Behandlungstag nur einmal berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 449 ist neben den Leistungen nach den Nummern 18 und 56 sowie dem Zuschlag nach Nummer 448 nicht berechnungsfähig. . 4 9